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Bilderleasing - wie wird das abgewickelt?
Leasen statt kaufen
Wie läuft das mit der Versicherung?
Für die Versicherung ist der Mieter zuständig. Meist genügt ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft, um das Kunstwerk in die Hausrats- bzw. Betriebsversicherung einzuschließen. Die jeweilige Jahresprämie wird sich dadurch erfahrungsgemäß nicht oder nur wenig erhöhen.
Wer übernimmt den Transport?
Auch die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Was passiert, wenn der Mieter die Bilder vorzeitig zurückgeben will?
Auch das ist vertraglich geregelt: der Vertrag ist jederzeit kündbar und die Bilder können dann zurückgegeben werden. Allerdings ist dann ein Honorar in Höhe von 30 Prozent für die restliche Vertragslaufzeit fällig - der Mieter muss also auf jeden Fall einen gewissen Teil für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlen, egal ob er die Bilder behält oder nicht.
Was passiert, wenn die Künstlerin ein vermietetes Werk vorübergehend für eine Ausstellung braucht?
Gemäß den Vertragsbedingungen hat die Künstlerin das Recht, Werke für den Zeitraum von Ausstellungen zurückzunehmen. Allerdings hat sie für diese Zeit dem Mieter eine gleichwertige Arbeit als Ersatz zu stellen. Alle anfallenden Verpackungs- und Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Künstlerin.
Hat die Künstlerin das Recht auf Zutritt zu ihren Werken?
In bestimmten Fällen (z. B. für Fotos) muss der Mieter der Künstlerin Zutritt zu den Werken gewähren. Natürlich muss die Künstlerin dies genügend lange vorher ankündigen, sodass ein für beide Seiten passender Termin gefunden werden kann.
Darf der Mieter vom gemieteten Werk z. B. Fotos machen und über diese verfügen (z. B. ins Internet stellen, für Illustrationen verwenden)?
Grundsätzlich: nein. Auch wenn sich das Kunstwerk physisch im Verfügungsbereich des Mieters befindet, verbleiben doch Urheber- und Verwertungsrecht ausschließlich bei der Künstlerin. D. h. Fotos von den gemieteten Werken dürfen nur nach Rücksprache und gegen entsprechendes Honorar an die Künstlerin verwertet werden.
Wie lange geht die Vertragslaufzeit?
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder 6 oder 12 Monate. Nach Ablauf von den 6 bzw. 12 Monaten kann man den Vertrag jedoch um mindestens weitere 6 Monate zu den gleichen Konditionen verlängern.
Wie berechnet sich der Mietpreis?
Der Mietpreis berechnet sich prozentual vom Wert des Kunstwerkes.
Beispiele:
Das zu vermietende Kunstwerk hat einen Wert von 300 Euro (Kunstwerk + Rahmen).
Monatlicher Mietpreis (exklusiv. MwSt):
| Mietdauer 6 Monate | = | 10 % vom Wert | = | 30,- Euro monatlich |
| Mietdauer 12 Monate | = | 4 % vom Wert | = | 12,- Euro monatlich |
Rabatte für das Leasen von mehreren Kunstwerken gibt es nicht.
Was passiert, wenn der Mieter sich entscheidet, die Werke länger als ursprünglich vereinbart zu behalten?
Sofern die Künstlerin noch keine vertraglichen Vereinbarungen mit dritten Parteien über den anschließenden Verbleib der Werke geschlossen hat (z. B. neue Mietverträge mit anderen Interessenten), steht einer Verlängerung wohl nichts im Wege: der Vertrag kann einfach verlängert werden, oder aber es kann ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Allerdings ist es nicht möglich, den Mietpreis rückwirkend zu senken.
Was passiert, wenn sich ein Kunde entscheidet, das Bild nach Ablauf des Mietvertrages zu kaufen? Wird der Mietpreis dann auf den Kaufpreis angerechnet?
Der Mietpreis stellt eine Vergütung für die Bereitstellung des Werkes dar, und ist keineswegs als Anzahlung auf den Kaufpreis zu verstehen. Allerdings ist es möglich, nach Ablauf des Leasingvertrages das Bild zu kaufen. Der Kaufpreis beträgt dann 50% des Wertes des Gemäldes.
Was muss ich bei Interesse tun?
Bitte setzen Sie sich mit Frau Marion Kerns-Röbbert in Verbindung. Nennen Sie die Bildmotive, die Sie leasen möchten (verkaufte Werke selbstverständlich ausgeschlossen) und die Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate). Vermerken Sie bitte, ob Sie das Bild mit oder ohne Rahmen leasen möchten. Die Künstlerin wird Ihnen vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilderleasing zuschicken sowie die monatliche Leasingrate vorab mitteilen. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung muss der Künstlerin ausgehändigt werden. Danach kommt es gegebenenfalls zur Vertragsunterzeichnung.